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Bauherrenschutz

Verbraucherschutz für Bauherren. Verbraucherschutz bezeichnet die Gesamtheit der Bestrebungen und Maßnahmen, die Menschen in ihrer Rolle als Verbraucher von Gütern oder Dienstleistungen schützen sollen. Die Annahme eines Schutzbedürfnisses beruht auf der Erfahrung, dass Verbraucher gegenüber den Herstellern und Vertreibern von Waren und gegenüber Dienstleistungsanbietern „strukturell unterlegen“ sind, das heißt infolge mangelnder Fachkenntnis, Information und/oder Erfahrung leicht benachteiligt werden können. Dieses Ungleichgewicht so weit als möglich auszugleichen ist das Anliegen des Verbraucherschutzes.

Leitbild des Bauherrenschutz

Die heutige Verbraucherschutzpolitik geht vom „mündigen Verbraucher“ aus, der selbst zu entscheiden willens und in der Lage ist. Das Treffen bewusster Verbraucherentscheidungen hängt jedoch weitgehend davon ab, dass Entscheidungskriterien, also Informationen, für Verbraucher verfügbar sind. In einigen Bereichen wird dies durch Gesetze recht weitgehend gewährleistet, z. B. bei den Inhaltsangaben, die für verpackte Lebensmittel vorgeschrieben sind; in anderen Bereichen - z. B. bei Textilien - wären für viele Verbraucher weitergehende Informationen wünschenswert. Beim Bauen ist dies im besonderen Maße so. Ohne den Beistand eines Fachmannes ist der Bauherr den vielen Fallstricken ausgelefert.

Bauvorhaben

Als Bauherr gilt, wer im eigenen Namen oder für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorbereitet oder ausführt oder vorbereiten oder ausführen lässt. Er kann sowohl eine natürliche Person, als auch eine juristische Person sein.

Der Bauherr hat zur Vorbereitung, Überwachung und Ausführung eines genehmigungs- oder anzeigebedürftigen Bauvorhabens einen Entwurfsverfasser und einen Unternehmer zu bestellen, dies in Abhängigkeit der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben. Dem Bauherren obliegen auch die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Anträge, Vorlagen und Anzeigen an die Bauaufsichtsbehörde; er kann diese Aufgaben dem Entwurfsverfasser übertragen.


Bauausführung

Die Bauausführung ist die praktische Ausführung eines Bauwerks. Sie ist der zweite Teil des Bauprozesses und folgt der Bauplanung. Phasenüberschneidungen werden kalkulatorisch, z.B. nach Leistungsphasen der HOAI, abgegrenzt.

Der Begriff "Bauausführung" grenzt die Phase der tatsächlichen, physischen Errichtung eines Bauwerks von der vorhergehenden und parallel eventuell weiter laufenden Phase der Bauplanung ab.

Begriff
Die Bauausführung beginnt mit dem Tage der ersten, der Errichtung dienenden Tätigkeit auf der Baustelle, dem Spatenstich, welcher jedoch als Zeremonie dem tatsächlichen Baubeginn meist zeitlich nachgelagert stattfindet. Die Phase der Bauausführung endet mit der Bauabnahme des Bauwerkes durch den Bauherrn, oder dessen Bauleitung. Im Anschluss daran beginnt die Nutzung des Bauwerkes und die sogenannte "Gewährleistungsphase". Die Gewährleistungsphase kann aber auch schon für Teile des Bauwerkes früher beginnen. Dazu werden in der Regel Zwischenabnahmen durchgeführt.

© 2006, Berlin Verbraucherschutz für Bauherren Diese Seite drucken Bauherren Verbraucherschutz Anfang Bauherrenverband



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